Seit dem 1. Januar 2015 dient die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als alleiniger, gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung. Gegenüber der alten Krankenversichertenkarte ist mit der elektronischen Gesundheitskarte die technische Voraussetzung geschaffen worden, die Vernetzung im Gesundheitswesen voranzutreiben und auch eine Reihe von medizinischen Anwendungen in digitaler Form zu ermöglichen.