Beantragung des elektronischen Praxisausweises (SMC-B)
Die Beantragung des elektronischen Praxisausweises (SMC-B) erfolgt in der Regel über das ZOD-Abrechnungsportal der KZVWL.
Sollte der Zugang zum ZOD-Portal rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit noch nicht bestehen, muss die Beantragung der SMC-B-Karte direkt bei der zuständigen KZV telefonisch oder schriftlich (z. B. per E-Mail oder über das Ticketsystem) erfolgen. Die KZV kann in diesem Fall lediglich eine Vorbefüllung der Karte vornehmen. Die Antragstellenden erhalten anschließend einen Link per E-Mail, über den sie ihre Daten ergänzen und bestätigen müssen. Zusätzlich ist eine Identitätsprüfung erforderlich – zum Beispiel über das Post-Ident-Verfahren.
Hinweis zur Verlängerung:
Spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Praxisausweises informiert Sie das ZOD-Portal über die notwendige Neubestellung. Die Bestellung des neuen Ausweises muss dann durch jede Mitgliedspraxis der KZVWL erneut über das Portal erfolgen.
Auch bei einer Praxisübernahme ist eine neue SMC-B-Karte zu beantragen.
Wichtig zur KIM-Adresse:
Auf der SMC-B-Karte ist eine sogenannte Telematik-ID gespeichert, die mit Ihrer KIM-E-Mail-Adresse verknüpft ist. Achten Sie bei der Neubestellung darauf, dieselbe Telematik-ID zu verwenden, um die bestehende KIM-Adresse weiterhin nutzen zu können.
Tipp:
Rufen Sie alle noch offenen KIM-Nachrichten ab, bevor die alte SMC-B-Karte ersetzt wird. Diese Nachrichten können mit der neuen Karte nicht mehr entschlüsselt werden.
Die Bestellung des Praxisausweises erfolgt online über einen von der KZBV zugelassenen Anbieter.
Zugelassene Anbieter
Folgende Anbieter haben die Sektorzulassung zur Ausgabe des Praxisausweises erhalten:
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
(Datum der Zulassung: 12.11.2018)
T-Systems International GmbH
Hahnstraße 43d
60528 Frankfurt am Main
(Datum der Zulassung: 9.4.2018)
D-Trust GmbH
Kommandantenstraße 18
10969 Berlin
(Datum der Zulassung: 29.9.2017)
Herausgaberichtlinie der KZVWL für SMC-B Karten
So bekommen Sie den Praxis-Ausweis (SMC-B)
Den Praxis-Ausweis (SMC-B) bekommen Sie über das ZOD-Portal der KZVWL.
Wenn Sie noch keinen Zugang zum ZOD-Portal haben:
Dann melden Sie sich bitte bei der KZV – per Telefon oder E-Mail.
Die KZV kann dann einen Antrag für Sie vorbereiten.
Sie bekommen danach eine E-Mail mit einem Link.
Dort geben Sie Ihre Daten ein und prüfen sie.
Sie müssen außerdem Ihre Identität bestätigen. Zum Beispiel mit dem Post-Ident-Verfahren.
Wichtig:
Drei Monate vor dem Ablauf Ihres Ausweises bekommen Sie eine Nachricht im ZOD-Portal.
Dann müssen Sie einen neuen Ausweis bestellen – jede Praxis extra.
Auch wenn jemand die Praxis übernimmt, braucht es einen neuen Ausweis.
Achtung bei der KIM-Adresse:
Auf dem Ausweis ist eine Telematik-ID gespeichert.
Diese gehört zu Ihrer KIM-E-Mail-Adresse.
Bei einem neuen Ausweis muss dieselbe ID verwendet werden.
Sonst funktioniert Ihre alte KIM-Adresse nicht mehr.
Tipp:
Rufen Sie vor dem Tausch der Karte alle KIM-Nachrichten ab.
Mit der neuen Karte können Sie alte Nachrichten nicht mehr lesen.
Sie beantragen den Ausweis online bei einem Anbieter, den die KZBV erlaubt hat.
Zugelassene Anbieter
Folgende Anbieter haben die Sektorzulassung zur Ausgabe des Praxisausweises erhalten:
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
(Datum der Zulassung: 12.11.2018)
T-Systems International GmbH
Hahnstraße 43d
60528 Frankfurt am Main
(Datum der Zulassung: 9.4.2018)
D-Trust GmbH
Kommandantenstraße 18
10969 Berlin
(Datum der Zulassung: 29.9.2017)