Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) wird bei einem dafür von der KZBV zugelassenen Anbieter online beantragt. 

Im ZOD-Portal erhalten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Praxisausweises (SMC-B) die Nachricht, dass Sie einen neuen Praxisausweis bestellen müssen. Diesen müssen dann alle Mitgliedspraxen der KZVWL über das ZOD Portal neu beantragen! Wenn jemand die Praxis übernimmt, muss ebenfalls eine neue SMC-B beantragt werden.

Auf der SMC-B-Karte ist eine sog. Telematik-ID gespeichert. Diese ist ggfs. mit Ihrer KIM-Email-Adresse verknüpft. Achten Sie daher bei der Neubestellung darauf, dass die gleiche Telematik-ID verwendet wird, da ansonsten die bisherige KIM-Email-Adresse nicht weitergenutzt werden kann.

Gut zu wissen: Zudem sollten Sie unmittelbar vor dem Austausch der SMC-B-Karte durch Ihren Dienstleister alle noch offenen KIM-Nachrichten abrufen, da diese mit der neuen SMC-B nicht entschlüsselt werden können.

Zugelassene Anbieter

Folgende Anbieter haben die Sektorzulassung zur Ausgabe des Praxisausweises erhalten:

medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
(Datum der Zulassung: 12.11.2018)

T-Systems International GmbH
Hahnstraße 43d
60528 Frankfurt am Main
(Datum der Zulassung: 9.4.2018)

D-Trust GmbH
Kommandantenstraße 18
10969 Berlin
(Datum der Zulassung: 29.9.2017)