Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte können auf den eMP zugreifen, um Informationen über die Medikation von Patientinnen und Patienten bei der Behandlung zu berücksichtigen.
Relevanz des eMP für Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Patientensicherheit: Der Zugriff auf den Medikationsplan ermöglicht es, potenzielle Wechselwirkungen oder Unverträglichkeiten zwischen verordneten Medikamenten und in der Praxis eingesetzten Arzneimitteln zu erkennen.
- Zeitersparnis: Informationen zur Medikation können direkt eingesehen werden, wodurch Rückfragen bei der Hausärztin oder dem Hausarzt entfallen.
- Vermeidung von Komplikationen: Vor allem bei älteren oder chronisch kranken Patientinnen und Patienten kann der Überblick über die Medikation helfen, unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen zu vermeiden.
Zugriff und Nutzung des eMP
Um den elektronischen Medikationsplan nutzen zu können, muss die Zahnarztpraxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Der Zugriff erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patientin oder des Patienten und setzt deren Einwilligung voraus. In der Regel wird der eMP von der hausärztlichen Praxis erstellt und auf der eGK hinterlegt. Mit der entsprechenden technischen Ausstattung, wie einem Kartenlesegerät und einem Heilberufsausweis (HBA), kann auf den Medikationsplan zugegriffen werden. Der eMP ist eine freiwillige Anwendung und wird auf Wunsch der Patientin oder des Patienten auf der eGK gespeichert. Der Datensatz ist standardmäßig durch eine PIN geschützt, die bei Bedarf deaktiviert werden kann.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum elektronischen Medikationsplan sowie zur technischen Implementierung in Zahnarztpraxen finden Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Dort steht auch ein Leitfaden zur Verfügung, der die Einführung und Nutzung des eMP in der Praxis erläutert.