Seit Januar 2022 besteht für gesetzlich Versicherte grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, das Bonusheft als digitale Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu nutzen - soweit die technischen Voraussetzungen dafür bei Patienten und Praxis schon gegeben sind. Das elektronische Bonusheft (eZahnbonusheft) bietet dann die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie im papiergebundenen Heft strukturiert und gültig für den Bonusanspruch abzubilden.

Wie bei der ePA handelt es sich für Versicherte um eine freiwillige Anwendung, die derzeit im Aufbau begriffen ist. Vorteile des elektronischen Bonusheftes sind unter anderem eine automatisierte Erinnerungsfunktion, um den Verfall des Bonus zu verhindern oder die Vermeidung von Nachtragungen bei erfolgten Vorsorgeuntersuchungen. Das papiergebundene Bonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden.

Patienteninformation der KZBV

  1. Patienteninformation zum Bonusheft