Oft ergeben sich aus Patientinnen- und Patientensicht Nachfragen zur privatzahnärztlichen Abrechnung. Dabei geht es häufig um die Korrektheit der zahnärztlichen Berechnung, so etwa zu einzelnen Gebührenpositionen, zu Steigerungsfaktoren, zu Begründungen usw.
In vielen Fällen ist hier der Anlass, dass eine Erstattungsstelle aus den verschiedensten Gründen bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise erstattet. Für die uns bekanntesten Erstattungsprobleme von Behandlungskosten und Missverständnisse haben wir Hinweisblätter für privatversicherte Patientinnen und Patienten entworfen, die zu Ihrer Information und Aufklärung dienen. Ebenso hat die Bundeszahnärztekammer Patienteninformationen zur gebührenrechtlichen Aufklärung veröffentlicht.
Haben Sie weitere Fragen zur privatzahnärztlichen Abrechnung? Wir beraten Sie gern telefonisch unter den oben angegebenen Telefonnummern.
Wünschen Sie aus einem konkreten Grund eine Prüfung Ihrer Zahnarztrechnung auf formale Richtigkeit*? Dann reichen Sie uns bitte den Sachverhalt als schriftliche Anfrage ein.
* Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nach Aktenlage nicht überprüfen können, ob Steigerungsfaktoren angemessen sind (da wir die Behandlungssituation nicht kennen). Wir können ebenfalls nicht überprüfen, ob alle in Rechnung gestellten Leistungen korrekt oder vollständig erbracht wurden.