Hinweise für die Veranstalterinnen und Veranstalter
Im Rahmen der Freiwilligen Fortbildung sind auf dieser Seite entsprechende Informationen für Sie als Veranstaltende hinterlegt, die Ihnen bei der Planung Ihrer Veranstaltung helfen sollen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass für die Fortbildungsveranstaltung eine Erklärung abgegeben werden muss, in der Sie für Ihre Veranstaltung die Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung einschließlich der Punktebewertung von Fortbildung von BZÄK, KZBV und DGZMK anerkennen. Auf die Anerkennung der Leitsätze der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung muss in der Ankündigung der Veranstaltung hingewiesen werden, wenn dafür Fortbildungspunkte ausgewiesen werden.
Bitte reichen Sie uns die Fortbildungsanzeige (gerne mit Tagesordnung oder Programm) ausgefüllt mind. 2 Wochen vor Veranstaltungstermin ein, damit die Fortbildungsanmeldung frühzeitig geprüft und registriert werden kann. Ein Bestätigungsschreiben erhalten Sie nicht.
Die Musterteilnahmebescheinigung sollten Sie auf Ihren oder auf den Briefkopf des "Veranstaltenden" übertragen und allen Teilnehmenden die Punkte bescheinigen.
Hinweis für die teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zum 1.1.2004 ist das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Danach ist u. a. jede Vertragzahnärztin und jeder Vertragszahnarzt verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Diese Pflichtfortbildung wird zwar entschieden abgelehnt, dennoch gilt es, das hohe Niveau eines umfassenden zahnärztlichen Fortbildungsangebotes, wie es in Deutschland besteht, aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln.
In dieser Verantwortung wurde das am 1.1.2003 gestartete Pilotprojekt „Freiwillige Fortbildung mit Fortbildungsnachweis“ fortgesetzt. Im Rahmen dieses Pilotprojekts, das auf einem Beschluss der Bundeszahnärztekammer unter Beteiligung der DGZMK beruht, stellen die teilnehmenden Landeszahnärztekammern (u. a. die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe) ihren Mitgliedern, die innerhalb von 3 Jahren 150 Punkte nach dem entsprechenden Bewertungsschema erarbeitet haben, einen Fortbildungsnachweis aus. Wer nach erstmaligem Erreichen von 150 Punkten (und Erhalt des Fortbildungsnachweises) im folgenden Kalenderjahr mindestens weitere 50 Punkte erarbeitet hat, kann den entsprechenden Fortbildungsnachweis für dieses Kalenderjahr erhalten und bei der Kammer mittels des bekannten Formulars (Punktenachweis) anfordern.
Das Pilotprojekt „Freiwillige Fortbildung mit Fortbildungsnachweis“ lief zum 31.12.2005 aus. Die Bundeszahnärztekammer hat das Pilotprojekt evaluiert und beschlossen, es in eine ständige Einrichtung zu überführen.