Bei erbrachten ärztlichen Leistungen kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt bei der Abrechnung auch auf bestimmte Bereiche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugreifen. Neben die für die Person die behandelt relevanten Gebührenziffern der GOÄ stellen wir Ihnen auch eine Übersicht des kompletten Zugriffs auf die GOÄ zur Verfügung.
Ferner erhalten Sie Hinweisblätter zu „problematischen“ GOÄ-Ziffern, die zur Aufklärung Ihrer Patientenschaft dienen sollen.
Aktualisierungsstand: 28.05.2025
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Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte ärztliche Leistungen erbringen, können sie bei der Abrechnung auch auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückgreifen.
Wir zeigen Ihnen die wichtigen GOÄ-Ziffern für die behandelte Person.
Außerdem gibt es eine Übersicht aller GOÄ-Ziffern, auf die Sie zugreifen können.
Sie bekommen auch Hinweisblätter zu problematischen GOÄ-Ziffern.
Diese Merkblätter helfen, Ihre Patientinnen und Patienten zu informieren.