Bei erbrachten ärztlichen Leistungen kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt bei der Abrechnung auch auf bestimmte Bereiche der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte zugreifen. Neben die für die Person die behandelt relevanten Gebührenziffern der GOÄ stellen wir Ihnen auch eine Übersicht des kompletten Zugriffs auf die GOÄ zur Verfügung.

Ferner erhalten Sie Hinweisblätter zu „problematischen“ GOÄ-Ziffern, die zur Aufklärung Ihrer Patientenschaft dienen sollen.

Aktualisierungsstand: 24.05.2018