Seit dem 01.01.2012 gilt die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte und regelt den – von Kassenpatientinnen und Kassenpatienten selbst zu tragenden – Eigenanteil der Behandlung.
Trotz Novelle der GOZ gilt bis heute: Nicht sämtliche innovativen Leistungen sind in ihrer Vielfalt abgebildet. Hinzu kommt noch, dass Kostentragende die GOZ eng auslegen und längst nicht alle Leistungen, die die Zahnärztin und der Zahnarzt berechnen kann, auch erstatten.
Die GOZ-Servicestelle
Ihre erste Adresse bei Fragen zur privaten Abrechnung
Eine der Hauptaufgaben der GOZ-Servicestelle ist es, die Zahnarztpraxis bei der korrekten Leistungsabrechnung der GOZ zu unterstützen und ihnen Hinweise und Hilfestellungen bei dem Umgang mit dem Erstattungsverhalten der PKVen und Beihilfestellen zu geben.
Auf unserer Homepage finden Sie neben der Textausgabe der GOZ 2012 etliche Informationen und Hinweise für die fachgemäße Abrechnung von privaten Leistungen, notwendige Formulare sowie Hinweisblätter für Ihre Patientenschaft, den GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer und weitere Informationsblätter.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Wir beraten Sie auch gern telefonisch oder per EMail.