Ziel der Kampagne ist es, die Zahnärztinnen und Zahnärzte darüber zu informieren, dass es einen rechtlich zulässigen Weg aus dem betriebswirtschaftlichen Dilemma gibt, in das die Bundesregierung die Zahnärzteschaft durch die verweigerte GOZ-Punktwertanpassung gestürzt hat: Die Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ.
Und schon jetzt ist unter www.goz-honorarvereinbarung.de ein „Werkzeugkasten“ mit zahlreichen Informationen zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ abrufbar.
GOZ Honorarvereinbarung


Praxisplakate
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