Ziel der Kampagne ist es, die Zahnärztinnen und Zahnärzte darüber zu informieren, dass es einen rechtlich zulässigen Weg aus dem betriebswirtschaftlichen Dilemma gibt, in das die Bundesregierung die Zahnärzteschaft durch die verweigerte GOZ-Punktwertanpassung gestürzt hat: Die Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ.
Und schon jetzt ist unter www.goz-honorarvereinbarung.de ein „Werkzeugkasten“ mit zahlreichen Informationen zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ abrufbar.
GOZ Honorarvereinbarung


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Unser Fortbildungsangebot: Vereinbaren Sie schon oder ärgern Sie sich noch?
Die Kampagnen der ZÄKWL:
Die Kampagne will Zahnärztinnen und Zahnärzte informieren.
Es gibt einen rechtlich erlaubten Weg, aus dem wirtschaftlichen Problem herauszukommen.
Das Problem entstand, weil die Bundesregierung den GOZ-Punktwert nicht angepasst hat.
Der Weg heißt: Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ.
Schon jetzt gibt es auf www.goz-honorarvereinbarung.de einen „Werkzeugkasten“.
Dort finden Sie viele Informationen, wie man die Vereinbarung nach § 2 GOZ richtig umsetzt.