Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Hat Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt festgestellt, dass Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird er einen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) vorbereiten. Auf diesem Plan befinden sich Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), zur Regelversorgung sowie zur geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten.

Sie erhalten eine ausgedruckte Zusammenfassung, die alle Informationen zur geplanten Therapie und den Kosten enthält (Formular „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“). Auch der voraussichtliche Festzuschussbetrag ist hier vermerkt – inklusive des Bonus, wenn Sie ein Bonusheft führen und die Praxis davon Kenntnis hat.

Sind Sie mit der Zahnersatzbehandlung einverstanden, unterschreiben Sie das Formular und geben damit Ihr Einverständnis. Erst dann wird Ihre Zahnarztpraxis den elektronischen Heil- und Kostenplan fertigstellen und auf digitalem Weg an die Krankenkasse übermitteln.

Prüfung und Genehmigung

Bevor mit der Behandlung begonnen werden kann, muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüfen, bewilligen und den Festzuschuss festlegen. Die Genehmigung wird ebenfalls auf elektronischem Weg an Ihre Zahnarztpraxis übermittelt, zusätzlich erhalten Sie von der Krankenkasse ein Genehmigungsschreiben per Post. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel nur wenige Tage. Er kann länger dauern, wenn die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan durch einen von den Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einvernehmlich bestellten Gutachter prüfen lässt. Die Krankenkasse muss Sie darüber informieren, wenn ein Gutachterverfahren eingeleitet wird. In diesem Fall kann sich die Frist zur Prüfung und Bewilligung des Heil- und Kostenplanes auf bis zu sechs Wochen verlängern.

Bitte beachten Sie, dass auch eine eventuelle Zahnzusatzversicherung über die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten vorab informiert werden möchte. Um sicherzugehen, informieren Sie sich hier beim Versicherungsanbieter Ihrer Zusatzversicherung.

Behandlung

Ist der Heil- und Kostenplan bewilligt, führt die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Behandlung durch. Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Ausnahmen gibt es nur für akute Reparaturmaßnahmen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein. Sollte sich während der Behandlung herausstellen, dass der Heil- und Kostenplan geändert werden muss, so muss dieser der Krankenkasse erneut zur Prüfung und Festsetzung des Festzuschusses vorgelegt werden.

Abrechnung

Nach der Behandlung erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis eine Rechnung über den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, schicken Sie die Rechnung an Ihren Versicherer, um die Erstattung zu erhalten.

Wenn Sie eine überwiegend oder rein andersartige Versorgung wählen, erhalten Sie eine Rechnung über die Gesamtkosten, darunter das abgebildete Formular „Direktabrechnung Zahnersatz“. Dieses Formular reichen Sie zusammen mit den weiteren Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt Ihnen dann die Festzuschüsse direkt aus, für die Begleichung der Rechnung gegenüber der Praxis sind Sie zuständig.

Die Art der Zahnersatzbehandlung ist das Ergebnis der gemeinsamen Entscheidung von Zahnärztin bzw. Zahnarzt und Patient. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Zahnarztpraxis. Sie werden Ihnen gerne Auskunft geben. Wenn Sie daneben noch eine neutrale Beratung wünschen, können Sie sich andie Patientenberatung der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe wenden. Unser Expertenteam – bestehend aus erfahrenen Zahnärztinnen und Zahnärzten – steht Ihnen gerne jeden Mittwoch in der Zeit von 15.00 – 19.00 Uhr unter der kostenfreien Hotline: 0800 5171317 bei Ihren Fragen rund um Mund- und Zahngesundheit beratend zur Seite.