Die Ummantelung eines Zahnes durch einen geeigneten Werkstoff wie zum Beispiel einer Metalllegierung oder Keramik wird als Überkronung bezeichnet. Aufgabe einer Einzelkrone ist es, den Zahn wiederherzustellen und dadurch möglichst lange zu erhalten.

Kronen kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn ausgedehnte Teile eines Zahnes völlig zerstört sind. Brücken dienen dem Ersatz verloren gegangener Zähne. Anker- oder Pfeilerzahn nennt man den überkronten Zahn, der mit dem zahnersetzenden Teil der Brücke, dem Brücken- oder Zwischenglied, verbunden ist.

Vorteile von Kronen und Brücken

Der unübertroffene Wert von Kronen und Brücken liegt vor allem darin, dass Patienten diese Art der Versorgung fast immer problemlos annehmen. Kronen- und Brücken werden wie die eigenen Zähne wahrgenommen, nicht wie Zahn"ersatz", also einer herausnehmbaren Prothese. Mithilfe der Brücke wird aber nicht nur die Kaufähigkeit wiederhergestellt, sondern gleichzeitig auch die Ästhetik und die Sprachfunktion eines Menschen. Mit Kronen und Brücken kann man effizient kauen, weil die Feinsteuerung des Kausystems intakt bleibt und der Zahnarzt die Möglichkeit hat, die Kauflächen eines Zahnes exakt und dauerhaft wiederaufzubauen. Da Brücken und Kronen fest zementiert sind, können Patienten den Zahnersatz auch nicht versehentlich falsch einsetzen. Die Haltbarkeit von Kronen und Brücken ist sehr gut, d.h. sie haben einen langen Gebrauchswert.

Alternativen zur Behandlung mit Brücken sind:

  • Versorgung mit einer Teilprothese
  • Implantatversorgung
  • Kieferorthopädischer Lückenschluss
  • keine Therapie

Behandlungsgründe

Hauptgrund für eine Überkronung ist die ausgedehnte Zerstörung von Zähnen durch Karies, vor allem dann, wenn die Möglichkeit fehlt, Füllungen im Zahn sicher zu verankern. Wird die gesamte natürliche Mantelschicht aus Zahnschmelz ersetzt, so spricht man von einer (künstlichen) Voll- oder Hülsenkrone; wird der Zahnschmelz nur partiell abgetragen, von einer Teilkrone. Die Übergänge zwischen Voll- und Teilkronen sowie zu den vielflächigen Einlagefüllungen (Inlay, Onlay, Overlay) sind fließend.
Wann sind Kronen oder Brücken angezeigt?

Indikationen für Einzelkronen können sein:

  • den durch Karies und ausgedehnte (plastische) Füllungen geschwächten Zahn wiederherzustellen und dauerhaft zu schützen
  • durch Verschleiß (extreme Abkauung) oder Unfall verloren gegangene Hartsubstanz zu ersetzen;
  • Entwicklungsstörungen, die seit dem Durchbruch der Zähne vorliegen, auszugleichen;
  • Halte- und Stützelemente (z. B. Teleskope) für partielle oder subtotale Prothesen aufzunehmen;
  • Stellungs- und Formanomalien der Zähne zu korrigieren;ästhetische Korrekturen vorzunehmen.

Eine Zahnbrücke kann beispielsweise bei Nichtanlage eines Zahnes und bei Zahnverlust durch Karies, Zahnbetterkrankungen oder Unfall nötig werden.

Kontraindikationen für Kronen- und Brückenrestaurationen können sein:

  • Defekte, die aufgrund ihrer Lokalisation und Ausdehnung noch mit plastischen Füllungsmaterialien (Amalgam, Kunststoff) versorgt werden können;
  • jugendliches Alter (Ausnahmen: Adhäsivbrücke, provisorische Kronen, Konfektionskronen im Milchgebiss);
  • Zähne mit schlechter Erhaltungsprognose;
  • unzureichende Pflege durch den Patienten.

Bei Patienten unter 18 Jahren ist der Kiefer noch im Wachstum. Eine Versorgung mit endgültigem, bleibendem Zahnersatz ist deshalb kaum möglich. Müssen einzelne Zähne überkront werden, geschieht dies meist mit provisorischen Kronen. Damit kann die Zeit bis zu einer endgültigen Versorgung überbrückt werden. Gehen Zähne durch einen Unfall verloren oder sind sie im Kiefer nicht angelegt, kommen, jedenfalls bei Schneidezähnen, heute häufiger Adhäsivbrücken, auch Klebebrücken genannt, zum Einsatz. Adhäsivbrücken sind festsitzender Zahnersatz, bei dem das Brückenglied mit einem oder zwei Klebeflügeln an der Rückseite der Nachbarzähne befestigt wird.

Der Einsatz von Einzelkronen und Brücken ist also in erster Linie von Größe und Ort des entstandenen Zahndefektes abhängig. Ziel ist, den gesamten Zahnbogen auf möglichst lange Sicht wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Herausnehmbare Teilprothesen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Mensch so viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann, also nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen. Meist sind bereits mehr als sechs wichtige Zähne in einem Kiefer verloren gegangen, das heißt, die Teilprothese dient meist zur Wiederherstellung der Funktionen des bereits ausgeprägt geschädigten Lückengebisses. Schwerwiegende Schäden wie Zahnwanderungen, Zahnkippungen oder Zahnengstand sind häufig zusätzlich vorhanden. Zahnbetterkrankungen kommen regelhaft vor. Kiefer und Schleimhäute sind oft von Knochenabbau und Schleimhautveränderungen betroffen. Kiefergelenk und Muskulatur können zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen sein.

Eine Total- oder Vollprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der eingesetzt werden kann, wenn entweder im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern keine Zähne mehr vorhanden sind. Ziel der Behandlung ist die kaufunktionelle, ästhetische und phonetische Rehabilitation eines zahnlosen Patienten.

Immer mehr jüngere Senioren (65- bis 74- Jährige) behalten ihre eigenen Zähne. War noch im Jahr 1997 (Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS) III) jeder vierte jüngere Senior zahnlos (24,8 Prozent), so ist es heute nur noch jeder achte (12,4 Prozent). Eine vergleichbar positive Entwicklung gibt es auch bei den Zahnverlusten: Jüngere Senioren besitzen heute im Durchschnitt mindestens fünf eigene Zähne mehr als noch im Jahr 1997 (DMS III: 10,4 vs. DMS V: 16,9 Zähne). Zahnerhaltende Therapien und die konsequente Präventionsorientierung in der zahnmedizinischen Versorgung haben in den vergangenen Jahren deutliche Erfolge gezeigt. Mit dieser überaus positiven Entwicklung nimmt Deutschland im internationalen Vergleich derzeit eine Spitzenposition ein.

Dentale Implantate kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen, die - schon aufgrund ihres Aussehens - von Patienten gerne mit einem "Dübel", wie er von Handwerkern benutzt wird, verglichen werden. Implantate können in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden. Derartige Implantate werden als enossale Implantate bezeichnet; sie werden heute fast ausschließlich verwendet.

Implantate bestehen meist aus drei Teilen: Dem im Knochen verankerten Implantatkörper, dem Halsteil und der darauf befestigten Krone.

Im Gegensatz zum "Dübel" haben Implantate allerdings weitere Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen von lebendem Gewebe - in diesem Falle ist dies der Kieferknochen - aufgenommen werden, einwachsen und den Belastungen während des Kauens dauerhaft standhalten. Dabei soll der Organismus keine Abwehrreaktionen gegen diese künstlichen Zahnwurzeln auslösen, das heißt der Implantatwerkstoff soll biokompatibel sein. Wenn die Implantate nach einer gewissen Einheilzeit (meist zwischen drei und acht Monaten) fest mit dem Knochen verwachsen sind und so ein Maximum an Stabilität unter Kaubelastung gewährleisten, bezeichnet man diesen Zustand als Osseointegration; man versteht darunter, dass lebende Knochenzellen bis unmittelbar an die Oberfläche des Implantatmateriales heranwachsen.

Die Halsteile von Implantaten sind besonders glatt, da sie die Durchtrittsstelle des Implantates durch die Mundschleimhaut bilden. Es ist wichtig, dass sich die Mundschleimhaut sehr dicht anlagern kann, um einen Durchtritt von Bakterien aus der Mundhöhle in den Kieferknochen und somit eine Entzündung um das Implantat zu verhindern (Periimplantitis, Mukositis). Zudem erleichtert eine glatte Oberfläche die Reinigung, also die Reduzierung der Bakterienzahl. Die Kopfteile dienen der Verbindung einer künstlichen Zahnkrone mit dem Implantat. Dazu werden diese Teile mit Implantatkörper und -hals verschraubt oder verklebt. Die Zahnkrone wird schließlich auf das Kopfteil aufgeschraubt oder aufzementiert.

Zur Herstellung von Implantaten werden heute Materialien verwendet, die die wichtige Forderung nach Biokompatibilität und Festigkeit erfüllen. Die meisten enossalen Implantate werden aus Reintitan oder Titan-Legierungen hergestellt. Dieses in der Medizin (Orthopädie) seit Jahren für Implantate (Endo-Prothesen) benutzte Metall wird vom Körper angenommen, ohne dass ungünstige Reaktionen wie z. B. Allergien oder Abstoßungsreaktionen auftreten. Ähnliches gilt für das Verhalten spezieller Keramiken. Implantate aus Keramik-Material haben sich jedoch als weniger bruchfest erwiesen.

Es gibt heute eine Vielzahl von Implantatsystemen. Allen anerkannten Implantatsystemen gemeinsam ist eine Zylinder-, Schrauben- oder Wurzelform. Die Unterschiede liegen im Design, der Implantatoberfläche und der Art der Verbindung zwischen dem Implantatkörper und dem darauf befestigten Zahnersatz. Die früher üblichen Blattimplantate haben heute keine große Bedeutung mehr. Diese Implantate wurden in den 70er Jahren da gesetzt, wo noch Knochen vorhanden war. Im Frontzahnbereich und zum Einzelzahnersatz waren diese Implantate nicht gut geeignet. Implantate werden dort inseriert, wo sie aus prothetischer Sicht benötigt werden, um einen möglichst naturidentischen Zahnersatz zu tragen, auch und besonders im Frontzahnbereich. Die modernen Implantatsysteme haben die therapeutischen Möglichkeiten enorm erweitert und gestatten im Falle eines Verlustes prinzipiell den Ersatz jedes einzelnen Zahnes.

Der Kostenaufwand für eine Versorgung mit Implantaten unterteilt sich in zwei Bereiche:

  • Implantologische Leistungen
  • Versorgung mit Zahnersatz auf Implantaten

Private Berechnung implantologischer Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung darf gemäß SGB V die Kosten für implantologische Leistungen grundsätzlich nicht übernehmen. Die Abrechnung aller mit der Implantation in Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In der Privatrechnung werden einerseits die zahnärztlichen Leistungen für die Implantation, andererseits die Materialkosten für Implantate und deren Zubehörteile berechnet.
Nur bei einigen, in Richtlinien festgelegten schweren Erkrankungen (zum Beispiel nach Tumoroperation oder Unfall), bei denen eine zahnmedizinische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, hat die Krankenkasse die Kosten für die implantologischen Leistungen zu übernehmen. In diesen Ausnahmefällen kommt sie auch für die Kosten des Zahnersatzes auf den Implantaten auf.

Festzuschüsse für Zahnersatz auf Implantaten

Die Krankenkassen zahlen je nach zahnmedizinischem Befund feste Beträge für die Versorgung mit Zahnersatz, unabhängig von der gewählten Therapie. Damit erhalten Patienten auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Implantatkonstruktion entscheiden. Der Zuschuss wird allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz, die so genannte Suprakonstruktion gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten für die Regelversorgung, die für den jeweiligen Befund als "Standardtherapie" festgelegt ist.
Vor der Behandlung ist ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) für den Zahnersatz zu erstellen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.  Mit der Genehmigung setzt die Krankenkasse auch die Festzuschüsse fest, die dem Versicherten zustehen.

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei - die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht.

Berechnung der Festzuschüsse

Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag - der Festzuschuss - ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 60 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.

Erhöhung der Festzuschüsse

Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.

Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums kann folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können.

Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten einen Festzuschuss von 100 Prozent, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Patienten können wählen

Ein Vorteil des Festzu­schuss­systems liegt darin, dass der Patient seinen Zuschuss für jede wissen­schaftlich anerkannte Therapieform einsetzen kann. Auf das obige Beispiel bezogen heißt das: Er kann die Regelversorgung wählen, die hier aus einer teilweise zahnfarben verblendeten Brücke besteht. Der Festzuschuss liegt zwischen 60 und 75 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung. Er kann auch eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung wählen, bei der die Brücke rundum verblendet wird oder ganz aus Keramik besteht. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Kosten für die Zusatzleistung trägt der Patient.

Schließlich ist auch eine Versorgung des fehlenden Zahnes mit einem Implantat möglich, auf dem eine Krone befestigt wird. Auch in diesem Fall zahlt die Krankenkasse denselben Festzuschuss. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt der Patient.

Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan. Er muss der Krankenkasse vor der Behandlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Er informiert über alle anfallenden Kosten und die Höhe des Festzuschusses.

Quelle und weitere Informationen

  1. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung