Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und starten ins zahnärztliche Berufsleben? Oder haben Sie Ihre Berufsausübung nach Westfalen-Lippe verlegt?
Ihre zahnärztlichen Einrichtungen Zahnärztekammer, Versorgungswerk und Kassenzahnärztliche Vereinigung heißen Sie herzlich willkommen.
Zu ersten Orientierung möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Institutionen und Zuständigkeiten geben.
Die Zahnärztekammer
Der Zahnärztekammer gehören alle Zahnärztinnen und Zahnärzte an, die in dem Landesteil Westfalen-Lippe ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Wohnsitz haben.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist einerseits die berufliche Interessenvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte (Mitglieder) im Kammerbereich Westfalen-Lippe. Andererseits schützt sie gleichermaßen die Belange der Patientinnen und Patienten, indem sie die Einhaltung der beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder überwacht und etwaige Unstimmigkeiten mit Patientinnen und Patienten klärt.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ist Teil der Interessenvertretung der Vertragszahnärzte in NRW im Sinne des § 75 SGB V. Sie hat die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen.
Hier wird Ihr Arbeitgeber z.B. Ihre Assistententätigkeit anmelden. Auch wenn Sie eine Anstellung als Zahnärztin / Zahnarzt anstreben bzw. sich im Bereich Westfalen-Lippe niederlassen möchten, ist die KZV zuständig für Zulassung und Eintragung ins Zahnärzteregister und die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für die Zulassung.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen...
... zur Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer:
Yvonne Tyrra: 0251-507 562
Damian Kuczera: 0251-507 565
... zur kassenzahnärztlichen Zulassung:
Candy Hestert : 0251-507 170
Elke Peci : 0251-507 149
... zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk:
Nathalie Gövert: 0251-507 406
Heike Olmer-Pickett: 0251-507 410
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist in die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe aufgeteilt. Der Landesteil Westfalen-Lippe, gegliedert in die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold, besteht aus 18 Kreisen und neun kreisfreien Städten. Der Landesteil ist deckungsgleich mit dem Zuständigkeitsgebiet der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe kann gemäß § 4 HeilBerG NW und § 17 der Satzung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Untergliederungen bilden. Es existieren 34 Untergliederungen, die in Form von sog. Bezirksstellen geführt werden. Jeder Bezirksstelle steht ein entsprechender Bezirksstellenvorstand vor, der durch die örtliche Zahnärzteschaft für die Dauer von fünf Jahren gewählt wird und als Ansprechpartner für die Bezirksstellenmitglieder zur Verfügung steht. Gleichzeitig bildet er aber auch das Verbindungselement zu den Körperschaften nach Münster.