Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Vertreter der Beihilfe haben sich gemeinsam auf eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen der Parodontologie verständigt. Damit wird die moderne Parodontologie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) weitgehend abgebildet und zu höheren Honoraren vergütet.
Mit sechs neuen Beschlüssen wird nun die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) neu geregelt. Weil die GOZ einige dieser modernisierten Leistungen nicht abdeckt, wurde mit Analogabrechnungen eine einvernehmliche Lösung beschrieben. Diese Vereinbarung schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat damit seine Handlungsfähigkeit bei der Lösung strittiger Auslegungen der GOZ erneut bewiesen.
Der Tabelle aus dem Downloadbereich auf dieser Seite können Sie die konsentierten Analogpositionen mit Leistungstext, €-Beträgen und Hinweisen zur Abrechnung dieser Ziffern entnehmen. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen, sollte die verpflichtende Leistungsbeschreibung auf der Rechnung angegeben werden.
Infomaterial und vieles mehr
Im Dezember 2022 wurde eine neue Abrechnung für die PAR-Therapie in der GOZ beschlossen.
Stand: 2. Juni 2025
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe-Vertreter haben gemeinsam entschieden, wie Parodontologie-Leistungen abgerechnet werden.
Damit werden moderne Parodontologie-Leistungen in der GOZ besser abgebildet und höher bezahlt.
Es gibt sechs neue Beschlüsse, die die Abrechnung von Parodontitis-Behandlungen regeln.
Die Grundlage ist die S3-Leitlinie „Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der "Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO)“.
Manche moderne Leistungen sind nicht direkt in der GOZ enthalten.
Dafür gibt es Analogabrechnungen, die eine geregelte Lösung ermöglichen.
Das sorgt dafür, dass alle Beteiligten rechtlich abgesichert sind.
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen zeigt damit erneut, dass es Probleme bei der GOZ lösen kann.
In der Tabelle im Downloadbereich finden Sie:
- die Analogpositionen,
- den Leistungstext,
- die €-Beträge und
- Hinweise zur richtigen Abrechnung.
Damit es keine Probleme bei der Erstattung gibt, sollte die Leistungsbeschreibung auf der Rechnung stehen.