Wenn Sie eine Praxisverlegung planen, sollten Sie die Abteilung Zulassung bei der KZVWL vor der geplanten Praxisverlegung darüber informieren und das entsprechende Antragsformular rechtzeitig einreichen, da die Verlegung einer Vertragszahnarztpraxis genehmigungspflichtig durch den Zulassungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe ist, da der zugewiesene Vertragszahnarztsitz verlassen wird. Rückwirkende Genehmigungen sind leider nicht möglich.
Gemäß § 46 Abs. 1 Buchstabe c ZV-Z wird für die Antragstellung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 120,00 € fällig. Einen Gebührenbescheid über die fälligen Gebühren erhalten Sie zusammen mit dem Genehmigungsbeschluss.