Wenn Sie eine Praxisverlegung planen, sollten Sie die Abteilung Zulassung, KZVWL, rechtzeitig darüber informieren, da die Verlegung einer Vertragszahnarztpraxis genehmigungspflichtig durch den Zulassungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe ist, da der zugewiesene Vertragszahnarztsitz verlassen wird.
Mit Antragstellung wird gemäß § 46 Abs. 1 c Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte eine Verfahrensgebühr in Höhe von 120,00 Euro fällig, die dann umgehend einzuzahlen ist. Kontodaten finden Sie auf dem Antragsbogen.
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Antragsformular: