Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2018 den Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) eingerichtet. Das wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen. Ziel der Reform war eine Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. Der AfMu hat die Aufgabe, Regeln und Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Die aktuellsten Regeln und Empfehlungen zur Interpretation des Mutterschutzgesetzes finden Sie weiter unten.

Regeln (BMFSFJ)

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Empfehlungen (BMFSFJ)

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Download

Informationen und Muster zur Gefährdungsbeurteilung

Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin an die Bezirksregierung

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