Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat 2018 den Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) eingerichtet. Das wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen. Ziel der Reform war eine Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. Der AfMu hat die Aufgabe, Regeln und Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Die aktuellsten Regeln und Empfehlungen zur Interpretation des Mutterschutzgesetzes finden Sie weiter unten.
Regeln (BMFSFJ)
Empfehlungen (BMFSFJ)
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Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin an die Bezirksregierung
Hier geht es um wichtige Themen für Frauen in der Zahnarzt-Praxis.
Diese Themen sind: Schwangerschaft, Stillzeit und Beschäftigungs-Verbot.
2018 hat das Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) gegründet.
Der Ausschuss stellt Regeln und Tipps auf.
Diese helfen, die Gesetze zum Mutterschutz richtig einzuhalten.