Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Beratung - Was ist das eigentlich?
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber trägt immer die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit.
Gemäß § 2 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege müssen auch zahnärztliche Praxen mit nur einer abhängig beschäftigten Person die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.
Dazu gibt es verschiedenen Umsetzungsformen:
- durch Teilnahme am Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Dienst (BuS-Dienst) der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
- durch vertragliche Vereinbarung mit Fremdanbietern
- durch Festanstellung von Fachkräften (meist in größeren Betrieben)
Die Vorteile für die Zahnarztpraxen bei der Teilnahme am BuS-Dienst der Zahnärztekammer sind die kontinuierliche Unterstützung durch die Zahnärztekammer:
- Permanente Schulungsangebote und Betreuung
- Ständiger Beratungsdienst durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Eigene Internetpräsenz unter www.bus-dienst.info
- NEU: Teleberatung zum Thema erstellen einer Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe der kostenfreien BuS-Dienst Software
Voraussetzung hierfür sind ein PC mit installierter epms Software, Internetanbindung, Kamera und Mikrofon.
Die Teleberatung erfolgt über die Videomeetingplattform Zoom, ein Account hierfür ist nicht erforderlich.
Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich gerne bei - Frau Katja Kalmer, katja.kalmer@zahnaerzte-wl.de oder 0251/507-540
- Herrn Steffen Dreising, steffen.dreising@zahnaerzte-wl.de oder 0251/507-532.
Der BuS-Dienst richtet sich an alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in eigener Verantwortung mit Hintergrundunterstützung durch die Kammer die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, Gefährdungen gezielt abbauen und den Arbeitsschutz kontinuierlich verbessern möchten.
+++Schulungstermine+++
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Hier finden Sie die nächsten Schulungstermine zur Einführungsveranstaltung, welche die Voraussetzung zur Teilnahme am BuS-Dienst der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bildet:
Westfalen-Lippe
Kursnummer | Datum | Uhrzeit | Ort |
19.03.2025 | 14:00 bis 19:00 Uhr | Gütersloh | |
25.06.2025 | 14:30 bis 19:30 Uhr | Münster | |
19.11.2025 | 14:30 bis 19:30 Uhr | Münster |
An diesen Schulungen können auch Zahnärztinnen und Zahnärzte außerhalb des Kammergebietes Westfalen-Lippe teilnehmen.
Niedersachsen
Kursnummer | Datum | Uhrzeit | Ort |
05.03.2025 | 14:30 bis 19:30 Uhr | Hannover | |
22.11.2025 | 09:00 bis 14:00 Uhr | Hannover |
Bremen
Kursnummer |
Datum | Uhrzeit | Ort |
|
07.03.2025 | 14:00 bis 19:00 Uhr | Bremen |
Bitte nehmen Sie für diesen Termin Kontakt mit der ZÄK Bremen auf und melden sich dort an, Tel: 0421/33303-0.
Hamburg
Kursnummer | Datum | Uhrzeit | Ort |
Termine auf Anfrage |
Online
Kursnummer |
Datum | Uhrzeit | Ort |
25.06.2025 | 14:30 bis 19:30 Uhr | ||
19.11.2025 | 14:30 bis 19:30 Uhr |
Der Besuch der Einführungsveranstaltung für Zahnärzte ist die Voraussetzung für die Teilnahme am BuS-Dienst. Die Arbeitsschutzkenntnisse sind danach regelmäßig alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Aktualisierung kann entweder
a) in Form einer Präsenzveranstaltung (ohne Erfolgskontrolle) oder
b) in Form einer Onlineschulung (mit Erfolgskontrolle) geschehen.
Die Gemeinsame Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst hat auf ihrer eigenen Internetseite www.bus-dienst.info unter Schulungen einen Lernserver zur Absolvierung der Fortbildungsverpflichtung aufgesetzt. Alle durch uns betreuten Sicherheitsverantwortlichen - egal aus welchem Kammergebiet - können dort kostenfrei ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen.
Entsprechende Zertifikate und Punktebescheinigungen werden nach erfolgreicher Absolvierung des notwendigen Abschlusstests per Post versandt.
Sie möchten mehr über den BuS-Dienst der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe erfahren? Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen:
Der BuS-Dienst unterstützt Sie mit weiteren Kursangeboten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes
Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zahnarztpraxis werden zwei Kurse zum Thema Arbeitsschutz angeboten. Für die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber empfiehlt es sich, mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in die Kurse zu entsenden, damit die Delegation bestimmter Aufgaben des Arbeitsschutzes erleichtert wird und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Funktion als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter der Praxis erfüllen kann. Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht verpflichtend.
Dieser Kurs setzt sich zusammen aus den ehemaligen Mitarbeiterkursen Teil 1+2. Inhaltlich wird es weiterhin um die Umsetzung des Arbeitsschutzes gehen. Dabei werden zunächst die rechtlichen Grundlagen besprochen sowie die technische Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Ziel ist es, alle Mitarbeitenden vor Unfällen und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen! Aber was ist eigentlich Arbeitsschutz? Wer soll wie und wovor geschützt werden? Ihre Beschäftigten bekommen einen Einblick, was zum Thema Arbeitsschutz gehört und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können. Zur Dokumentation der Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten steht Ihnen die Software e-pms 3.x in der Praxis zur Verfügung. Diese wird im Kurs vorgestellt und die Handhabung erklärt.
Zudem wird es praktisch! Was sind Gefahrstoffe, woran erkenne ich sie und wie gefährlich sind sie für mich bei meiner täglichen Arbeit? Gibt es weniger gefährliche Stoffe, die den gleichen Nutzen haben? Ihre Beschäftigten erfahren, welche Informationen ein Sicherheitsdatenblatt enthält, wie Sie ein Gefahrstoffkataster erstellen und welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Ebenso geht der Kurs auf die Gefahren von defekten elektrischen Geräten ein. Welche Prüfintervalle sind einzuhalten beim Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln?
Ein weiteres Thema ist der Strahlenschutz. Sicherlich nutzen Sie Röntgengeräte in der Praxis. Setzen Sie auch Lasergeräte ein? Welcher Klasse entsprechen diese Lasereinrichtungen und setzen Sie dafür auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen um?
Die Gefährdungsbeurteilung haben Sie nicht nur für Ihre Praxis, sondern auch für Ihr Praxislabor zu dokumentieren.
Neben praktischen Übungen erfahren Ihre Mitarbeitenden wie sie mit der e-pms Software die Gefährdungsbeurteilung vorbereiten können.
Dieser Kurs baut auf den Kurs A auf. Er besteht aus den ehemaligen Kursteilen 3+4 und umfasst den betriebsärztlichen und organisatorischen Arbeitsschutz.
Regelmäßige Vorsorge ist die Voraussetzung für die Tätigkeit in der Zahnarztpraxis. Aber welche Vorsorgen sind wann durchzuführen? Worauf muss ich beim Arbeiten mit Handschuhen bzw. im feuchten Milieu achten? Hauterkrankungen nehmen den größten Anteil unter den Berufskrankheiten ein. Wir beschäftigen uns damit, welche Anzeichen ein Indiz für eine Hauterkrankung sein könnten.
Wie schützen Sie sich und Ihre Beschäftigten vor Infektionserkrankungen? Was gehört zu den Standardmaßnahmen und welche Maßnahmen sind nicht nötig. Wir vermitteln Ihnen alle relevanten Informationen zur Händehygiene, persönlicher Schutzausrüstung und zur Einhaltung der üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen.
Wie organisieren Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis? Finden regelmäßig Unterweisungen statt? Was muss unterwiesen werden? Unterweisungen müssen nicht immer langweilig sein. Sie bekommen Tipps wie eine gute Unterweisung aussehen kann.
Haben Sie in der Praxis alle notwendigen Maßnahmen zur Organisation der Ersten Hilfe umgesetzt? Stehen ausreichend Ersthelfer zur Verfügung und haben Sie ein Verbandbuch? Wer kann als Ersthelfer benannt werden? Erläutert werden alle Schritte für eine reibungslose Erste Hilfe.
Gleiches gilt auch für die Organisation des Brandschutzes. Haben Sie in der Praxis eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern? Stehen Feuerlöscher in ausreichender Anzahl zur Verfügung? Die Maßnahmen zum Brandschutz dienen dazu, Brände zu verhindern oder die Auswirkungen eines Brandes so gering wie möglich zu halten!
Ergänzt wird dieser Kurs um die Themen Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und „Stress“. Welche Kriterien hat ein Bürostuhl zu erfüllen? Worauf achte ich bei der Einrichtung von Schreibtisch, Bildschirm, Tastatur und Maus?
Stress muss nicht negativ sein! Wie definieren wir Stress? Was sind meine ganz persönlichen Stressfaktoren? Was macht positiven, was negativen Stress aus? Diese und weitere Fragen werden Ihnen in diesem Kurs beantwortet.
Was ist neu? Zum Schluss informieren wir gegebenenfalls über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz.
Wenn Sie Interesse an den Schulungen haben, finden Sie die entsprechenden Kurstermine hier.
Bitte wählen Sie bei der Schlagwortsuche BUS DIENST und bei der Zielgruppe Mitarbeitende aus. Danach starten Sie die Suche über "Angebote anzeigen“.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für Beschäftigte, Patientinnen und Patienten, die Praxis sowie die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Im Rahmen einer Schulungsmaßnahme werden die Teilnehmenden für den Ernstfall fit gemacht. Praxisinhaber sind, wie Unternehmen, verpflichtet, ausreichend Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder Maßnahmen zur Evakuierung einzuleiten (DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2).
In der Theorie werden den Teilnehmenden Grundzüge des Brandschutzes, wie z. B. häufige Brandursachen und Brandbeispiele vermittelt. Darüber hinaus wird das Verhalten im Brandfall besprochen: Wie bediene ich die Feuerlöscheinrichtung ohne mich selbst zu gefährden? Wie müssen die Fluchtwege ausgeschildert werden? Und, wie stelle ich sicher, dass Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten den Fluchtweg nutzen?
Der anschließende praktische Teil umfasst Hilfestellungen zur richtigen Löschtaktik und realitätsnahe Übungen mit dem Feuerlöscher am Brandsimulator. Hier legen die Brandschutzexpertinnen und Experten ein insbesonderes Augenmerk auf die Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit des Feuerlöschers. Durch diesen Kurs werden die Teilnehmenden somit befähigt, nach der Einweisung in die individuellen Gegebenheiten der Praxis, als Brandschutzhelfer/in bestellt zu werden.
Die Kurse finden immer an einem Samstag in Münster oder Hannover statt.
Wenn Sie Interesse an den Schulungen haben, finden Sie die entsprechenden Kurstermine hier.
Bitte wählen Sie bei der Schlagwortsuche Brandschutzhelfer aus und starten die Suche über "Angebote anzeigen".
Rückenbeschwerden? Nackenschmerzen? Kopfschmerzen? Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, haben wir etwas Neues für Sie: Einen Ergonomie-Workshop für Sie und Ihr Team!
Erfahrene Physiotherapeuten erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Team eine ergonomische Körperhaltung für die zahnärztliche Behandlung. Ausgangspunkt ist Ihre besondere Situation am Behandlungsstuhl. Ziel ist es, durch eine körperschonende Arbeitsweise, Beschwerden vorzubeugen bzw. diese zu lindern, ermüdungsfrei zu arbeiten, die Arbeitsqualität zu verbessern, Ihr Wohlbefinden zu steigern und so mehr Spaß an der Arbeit zu erreichen.
Sie kommen als Team mit bis zu vier Personen. Zunächst werden theoretische Grundlagen vermittelt und im Anschluss geht es direkt in die praktische Umsetzung an den Behandlungsstuhl.
Im Rahmen der Veranstaltung bekommen Sie ein Thera-Band für sportliche Ausgleichsübungen, die Ihnen während des Kurses vorgestellt werden. Zur Nachbereitung erhalten Sie unsere Broschüre „Ergonomie für das Zahnarztteam“ mit vielen ergänzenden Informationen und einer Checkliste „Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung“ für den Einsatz in der Praxis. Für die Teilnahme am Kurs erhalten Sie 5 Fortbildungspunkte.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular. Dieses senden Sie bitte an bus-dienst@zahnaerzte-wl.de