Ihre ZÄKWL und KZVWL haben die „Servicestelle der Zahnärzte in Westfalen-Lippe für die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen“ eingerichtet. Diese Servicestelle ist ausschließlich für die Region Westfalen-Lippe zuständig. Sie koordiniert den Austausch zwischen Zahnärzten/innen und ihren Praxisteams mit betroffenen Patientinnen und Patienten, damit diese beraten und unterstützt werden. Sie vergibt keine Behandlungstermine.
Darüber hinaus gibt es lokale Ansprechpartner, die sogenannten "Zahnärztlichen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen" die wertvolle Informationen geben, wenn es keine Hauszahnärztin oder keinen Hauszahnarzt als Ansprechpartner gibt.
Wir möchten auf diese Weise dazu beitragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich zahnmedizinisch versorgt werden können.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner wenden oder einfach eine Mail an ServiceMmB@zahnaerzte-wl.de schicken.
Mehr über unsere Servicestelle verraten unsere Broschüre und unser Flyer.
Menschen mit Beeinträchtigungen haben in gleicher Weise Anspruch auf Teilhabe an der zahnmedizinischen Versorgung wie andere Patienten auch. Häufig können Patienten mit Beeinträchtigungen infolge Immobilität nicht oder nur sehr bedingt unsere Praxen aufsuchen. So werden Kontrolluntersuchungen und prophylaktische Maßnahmen seltener oder gar nicht mehr durchgeführt. Eine zunehmende Verschlechterung der Befundsituation ist dann unausweichlich.
Das Konzept zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung sieht vor, dass Zahnärzte sich mit den Patienten, den Angehörigen und den Mitarbeitern der Pflege darum bemühen, einen Besuch in der Praxis auch zu Kontrollen wieder zu organisieren.
Wo das nicht möglich ist, sind wir Zahnärzte gefordert, vor Ort beim Patienten einen Übersichtsbefund zu erstellen. Optimal bei Anwesenheit einer Bezugsperson und ggf. des Mitarbeiters der Pflege kann dann mit dem Patienten entschieden werden, wo der Befund angemessen behandelt wird:
- in der Praxis, ggf. mit besonderen Transportmitteln
- in der oral- oder kieferchirurgischen Praxis
- in einer stationären Einrichtung
- oder ggf. unter Hinzuziehung eines apparativ ausgestatteten Zahnarztes in der häuslichen Umgebung
Bei der Gelegenheit soll für den Pflegedienst eine Pflegeanweisung (Formblatt) erstellt werden, damit die Mundhygienesituation optimiert werden kann. Ein Wiedervorstellungstermin für einen Kontrollbefund ist abzustimmen. Das sind Leistungen, die grundsätzlich jede Kollegin oder jeder Kollege erbringen kann und muss.
Hier finden Sie die Aufgaben der Zahnärztlichen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung innerhalb Ihrer Bezirksstelle:
- Ansprechpartner vor Ort
- Regionale Koordination der Zahnärzte mit Kooperationsverträgen
- Vermittlung der Beratung in der ambulanten und stationären Pflege
- Vertretung der Zahnmedizin in der regionalen Pflegekonferenz
- Kontaktpflege zum Pflegedienst
- Ansprechpartner für Sozialdienst, geriatrische Reha-Stationen, Krankenhäuser
- Vermittelt Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter im Bereich Pflege
- Vermittelt Schulungsveranstaltungen für pflegende Angehörige
- Kontakt zur „Servicestelle der Zahnärzte für Menschen mit Beeinträchtigungen“ in Westfalen-Lippe
Wer der für Ihre Bezirksstelle zuständige Zahnärztliche Beauftragte ist, können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Seit der Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen verbrieften Anspruch auf den Zahnarztbesuch in den eigenen vier Wänden, wenn sie eine Praxis nicht mehr selbst erreichen können.
Im Mittelpunkt des Besuchs des Zahnarztes steht die Aufnahme der Anamnese und die Erhebung eines orientierenden Befunds. Dann kann mit dem Patienten und ggf. anwesenden Vertrauenspersonen besprochen werden, wo und wie die notwendige Behandlung durchgeführt werden kann. Parallel soll die Gelegenheit genutzt werden über ein Formblatt für die ambulante Pflege Anweisungen zur Unterstützung des Patienten bei der häuslichen Mundhygiene zu geben
Die Servicestelle für die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigung bietet der Öffentlichkeit eine Information über barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Praxen in Westfalen-Lippe. Tagtäglich melden sich Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Servicestelle, um eben solche Praxen ausfindig zu machen. Diese Abfrage stellen wir zusätzlich auch über den Praxissuchdienst der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe zur Verfügung. Dort stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, im die Suche entsprechend einzugrenzen:
- Barrierefreier Praxiszugang
- Rollstuhlgerechte Praxis
- Behindertengerechter Parkplatz
- Rollstuhlgerechtes WC
OGI (vormals Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft; KMFG)
Die 1971 unter dem Patronat der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) gegründete gemeinnützige Gesellschaft hat es sich in Würdigung und Fortentwicklung des Lebenswerkes von Herrn Professor Dr. Konrad Morgenroth, Hattingen, zur Aufgabe gemacht, die zahnärztliche Versorgung spastisch gelähmter und geistig behinderter Menschen zu organisieren, fachlich zu verbessern und wissenschaftlich zu fördern und im ethischen Bewusstsein der Kollegenschaft zu verankern.
Im Landesteil Westfalen-Lippe wurden Behandlungszentren geschaffen, entwickelt und finanziell unterstützt, in denen behinderte Patienten ortsnah – auch unter Narkose – in allen Bereichen der Zahnmedizin versorgt und nachgehend betreut werden können. Darüber hinaus steht die Gesellschaft in regelmäßigem Kontakt mit vielen Zahnarztpraxen, die sich ausdrücklich der Behindertenbehandlung widmen, ihre Leistungen dokumentieren und uns ihre Erfahrungen mitteilen. Der Gesellschaft ist es ein weiteres Anliegen, die Prävention und Prophylaxe bei den betroffenen Personen zu fördern und dem Betreuungspersonal und den Angehörigen entsprechende Anleitungen zur Verbesserung der Mundhygiene und Ernährung zu geben. Hier gibt es eine enge Verknüpfung zu gleichartigen Bemühungen in der Alterszahnheilkunde.
In zahlreichen Kliniken und Zentren sind zahnärztliche Behandlungen mit speziellen Narkosen möglich.
Seit 2022 wurde die Gestellschaft in "OGI" umbenannt.
Griffverstärkung für die Zahnbürste, Dreikopfzahnbürste oder Mundschleimhaut befeuchten – es gibt zahlreiche Tipps, die helfen, die Mundgesundheit von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhalten. Tipps und Hilfestellungen zur Unterstützung im täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen finden Sie im Downloadbereich. Schauen Sie mal vorbei!
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an. Unsere Dentalhygienikerin Doris Brinkmann (Tel.: 0251/507-621) steht Ihnen mit ihrem Team gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Weitere Infos in unserem Flyer unten oder in der Broschüre "Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung".
Weitere Informationen
Wenn ein Mensch den Zahnarzt nicht mehr besuchen kann, bekommt er schlechte Zähne. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen aber auch gesunde Zähne haben. Nun besucht der Zahnarzt den Patienten, damit die Zähne gesund bleiben. Der Zahnarzt braucht für diesen Besuch Hilfe.
Die Zahnärzte-Kammer und Kassen-Zahnärztliche-Vereinigung helfen dem Zahnarzt dabei.
Die Zahnärzte-Kammer und Kassen-Zahnärztliche-Vereinigung arbeiten mit Pflegeheimen, Zahnarzt und Patient zusammen.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Fragen Sie Ihren Zahnarzt, den Sie zuletzt besucht haben.
Wenn Sie keinen Zahnarzt haben, können Sie hier Ihren „Zahnärztlichen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrer Region“ fragen.
Zahnärztliche Beauftragte sind Ansprechpartner in den verschiedenen Orten und Gemeinden.
Weitere Tipps gibt es auch unter: https://www.zqp.de/mundpflege-pflege/