Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden Informationen wie Name, Adresse und Versicherungsstatus auf ihre Korrektheit überprüft. Dieser Vorgang ist bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal verpflichtend und soll eine korrekte Abrechnung sowie die Verwaltung der Patientendaten unterstützen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dazu angehalten, das VSDM in den Praxisalltag zu integrieren, um die Qualität der Daten sicherzustellen und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Weitere Informationen sind auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) verfügbar.

Zusätzlich hat die KZBV in Kooperation mit der KZV Sachsen ein Erklärfilm über die Telematikinfrastruktur und die notwendigen Vorgänge bei der Anbindung in Ihrer Praxis erstellt. Über den unten stehenden YouTube-Link können Sie den Film ansehen.