Titandioxid in Zahnpasta: Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen
Titandioxid (E 171) wird in Lebensmitteln verboten, bleibt für Kosmetik wie Zahnpasta weiter erlaubt. Das gilt es zu wissen.
Der Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) wird ab Mitte 2022 EU-weit verboten. Eine Risikobewertung stuft den Stoff als potenziell gesundheitsgefährdend ein. Das Verbot gilt zunächst nur für den Lebensmittelbereich. Titandioxid ist auch als weißes Farbpigment (CI 77891) in Zahnpasten enthalten. Ob die Risikobewertung von E 171 auch für das kosmetische Farbpigment CI 77891 gilt, muss noch geklärt werden. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind dennoch verunsichert.
„Derzeit gibt es laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung noch keine Hinweise, dass Titandioxid in kosmetischen Produkten wie Zahnpasta gesundheitsschädlich ist. Zumal Zahnpasta üblicherweise ausgespuckt und die Mundhöhle ausgespült wird“, erklärt Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
„Für Titandioxid werden dosisabhängige unerwünschte Wirkungen berichtet, das heißt, es kommt auf die Menge an, die vom Körper aufgenommen wird. Im Gegensatz zu Lebensmitteln nehmen wir aus Zahnpasten sehr wenig auf, etwa 0,02 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Der für kosmetische Mittel vorgeschriebene Sicherheitsabstand zur maximal unschädlichen Dosis muss mind. 100 betragen, damit ein Stoff als sicher gilt. Für Titandioxid aus Zahnpasten liegt er bei 5.000. Deshalb bewerten wir Titandioxid in Zahnpasten nach wie vor als sicher. Wer trotzdem darauf verzichten will, kann unter vielen guten und sehr gute Zahnpasten ohne Titandioxid wählen“, empfiehlt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Fakultät für Gesundheit (Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde).
Titandioxid in Zahnpasta erkennen
Wer Titandioxid meiden möchte, sollte die Inhaltsstoffe der verwendeten Zahnpasta auf die Kennzeichnungen Titandioxid, E 171 oder CI 77891 prüfen. „Wer vorsichtshalber die Zahnpasta wechseln möchte, der sollte dabei unbedingt darauf achten, dass die enthaltene Fluoridmenge ausreicht und der Altersgruppe entspricht“, sagt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Aktuell wird ab dem ersten Zahn eine Fluoridkonzentration von 1000 ppm in Kinderzahnpasta empfohlen. Kinder unter zwei Jahren sollten zwei Mal täglich mit einer reiskorngroßen Menge putzen, Kinder bis 6 Jahre mit einer erbsengroßen Menge.
„Fragen Sie im Zweifel die Zahnärztin oder den Zahnarzt Ihres Vertrauens, wenn es um Zahnpasta, Zahnpflege und Kariesprophylaxe geht. Zum Beispiel im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.“, raten Seib und Rieckesmann. Auch während der Corona-Pandemie gilt es, die Vorsorge nicht zu vernachlässigen. Sehr hohe Hygienestandards in den Zahnarztpraxen stellen sicher, dass Behandlungen in gewohnter Qualität und Sicherheit durchgeführt werden können.
Mehr Tipps zur Vorsorge bei Kindern: https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/zahnaerztliches-kinderuntersuchungsheft
Allgemeine Hinweise zur Prophylaxe: https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/prophylaxe
Pressebilder
Für diese Pressemitteilung verantwortlich
-
- Christina Conradi-Starr
- Telefon 0251 - 507 508
- Fax 0251 - 507 65508
- christina.conradi-starr@zahnaerzte-wl.de
-
- Christine Dedeck
- Telefon 0251 - 507 350
- Fax 0251 - 507 65350
- christine.dedeck@zahnaerzte-wl.de