Bei einer Reihe besonders ausgeprägter Kieferanomalien ist eine erfolgreiche Korrektur häufig durch kieferorthopädische Maßnahmen allein nicht möglich. Hier ist die Zusammenarbeit mehrerer Disziplinen erforderlich. Für die Korrektur von Zahnstellungs- und Kieferanomalien bestehen aus medizinischer Sicht eine Reihe von Gründen:
- die erfolgreiche Korrektur engstehende Zahnreihen und die Beseitigung von Schmutznischen reduziert das Risiko der Entstehung kariöser Defekte sowie von Zahnfleischentzündungen; • Fehl- oder Überbelastungen (z. B. als Folge von Zahnkippungen, offenem Biss, direkter Einbiss der Zähne in die Schleimhaut des Gegenkiefers) führen zur Schädigung des Zahnhalteapparates;
- Einschränkungen der Kau- und Abbeißfunktion, Erkrankungen der Kiefergelenke, Verspannungen der Gesichts- und Kaumuskulatur;
- Zahnstellungsfehler im Frontzahnbereich mit Fehlfunktionen der Zunge und Beeinträchtigung der Aussprache;
- gravierende Zahnstellungs- und Kieferfehlstellungen, wie etwa profilverändernde Anomalien der Kieferlage, deutliche Einzelzahnabweichungen (z. B. Eckzahnaußenstand, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten), die das Aussehen und das Selbstwertgefühl der Patienten mitunter erheblich beeinträchtigen;
- Einschränkung der Voraussetzungen für eine optimale prothetische Versorgung (Implantat, Brücke o. ä.) bei reduzierter Zahnzahl oder fehlerhafter Zahnstellung (z. B. Verlust von Frontzähnen durch Unfall, Kippungen von Seitenzähnen nach Zahnextraktionen;
- Patienten im Säuglings- und Kleinkindalter mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten;
- im Erwachsenenalter extreme Kieferanomalien, wie z. B. der vorstehende oder zu große Unterkiefer, häufig nur chirurgisch korrigierbar; meist nur in Kombination mit einer kieferorthopädischen Behandlung vor und nach der Operation.
Ab welchem Alter sollte behandelt werden?
Kieferorthopädische Behandlungen werden in den meisten Fällen erst nach dem 9. Lebensjahr begonnen, aber bereits im Kindergartenalter kann eine erste Untersuchung durch den Zahnarzt beziehungsweise Kieferorthopäden durchgeführt werden. Bei den Untersuchungen wird kontrolliert, ob die Gebissentwicklung regelrecht verläuft oder ob Einflüsse vorliegen, die diese Entwicklung beeinträchtigen können.
Weitere Kontrolluntersuchungen sind dann in regelmäßigen Intervallen, je nach Gebisssituation in Abständen von ein bis zwei Jahren, sinnvoll, bis entschieden werden kann, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist.
Das Alter des Patienten ist von nachgeordneter Bedeutung, sondern entscheidend sind die Zahnentwicklung und des allgemeinen Körperwachstums sowie der Charakter der Anomalie.
Behandlung bei Kleinkindern
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten stellen die häufigsten angeborenen Fehlbildungen im Kiefer-Gesichtsbereich dar. In Deutschland kommt eins von etwa 500 Kindern mit einer Spalte zur Welt. Neben einer erblichen Disposition können auch verschiedene Medikamente, Sauerstoff- und Vitaminmangel, Erkrankungen (z. B. Röteln) und Mangelernährung in der Schwangerschaft zur Entstehung einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte führen.
An einer Therapie der Spalten, die in der Regel direkt nach der Geburt beginnt, sind interdisziplinär u. a. Kieferchirurgen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Kinderärzte und Sprachtherapeuten beteiligt.
Bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ist im Allgemeinen bereits in der ersten Woche das Einfügen einer Platte sinnvoll. Sie dient der Umformung des Oberkiefers, damit sich die Kiefersegmente annähern können und so sofort nach dem Einsetzen der Platte bessere Trinkmöglichkeiten, mitunter sogar das Stillen, möglich ist. Die kieferorthopädische Betreuung dieser Patienten wird während der gesamten Periode der Gebissentwicklung durchgeführt.
Auch bei Kindern mit Down-Syndrom kann eine Therapie mit Stimulationsplatten zur Korrektur von Zungenfunktionsstörungen und zum Erreichen eines Mundschlusses bereits im Säuglings- und Kleinkindalter notwendig sein.
Behandlung bei Kindern
Kieferorthopädische Therapiemaßnahmen im Milchgebiss sind selten erforderlich. Ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Gebissanomalien kommen in dieser frühen Phase der Gebissentwicklung nicht so häufig vor wie im späten Wechselgebiss beziehungsweise bleibenden Gebiss.
Die Therapiemaßnahmen werden in der ersten Phase des Zahnwechsels – also in den ersten Grundschuljahren – nur eingeleitet, wenn die Gefahr einer massiven Wachstumsbehinderung besteht, eine deutliche Verstärkung der Anomalie droht oder bei Verzögerung einer Erschwerung der Therapie und schlechteren Prognose gerechnet werden muss und wenn eine Abdrucknahme ohne größere Schwierigkeiten möglich ist. Es muss eine ausreichende Kooperationsbereitschaft des Kindes bestehen, d. h. in den meisten Fällen nicht vor dem 4. Lebensjahr.
Als Behandlungsgeräte kommen im Allgemeinen individuell hergestellte herausnehmbare Apparaturen, sehr selten festsitzende Geräte zum Einsatz. Meistens ist die Umformbereitschaft des Milchgebisses so gut, dass sich ein Therapieerfolg rasch einstellt und die notwendigen Maßnahmen in 1 bis 1 ½ Jahren, d. h. noch vor Beginn des Zahnwechsels, abgeschlossen werden können.
Lässt sich die Fehlstellung in diesem Zeitraum nicht vollständig korrigieren, kann die Behandlung – damit die Patientenbelastung reduziert wird – mit Beginn des Zahnwechsels (im 6. Lebensjahr) unterbrochen und in der 2. Phase des Zahnwechsels (mit 9 bis 10 Jahren) beziehungsweise im bleibenden Gebiss, wieder aufgenommen werden. Dies gilt aber nicht, wenn eine irreparable Schädigung des Gebisssystems, eine massive Wachstumsbehinderung oder eine deutliche Verstärkung der Anomalie droht.
Behandlung in der 2. Phase des Zahnwechsels
Der Zeitraum zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr eignet sich für die Therapie der meisten, mit herausnehmbaren Apparaturen behandelbaren Anomalien. In dieser Phase bestehen günstige Aussichten für einen Behandlungserfolg, weil eine Steuerung des Zahndurchbruchs möglich, die Umformbereitschaft des Gewebes und der funktionellen Ausrichtung des Zahnhalteapparates groß ist. Außerdem kann die wachstumsbedingte Umbaufähigkeit der Kiefergelenke genutzt werden. In diesem Alter kann zudem mit einer guten Kooperation der Kinder gerechnet werden.
Nur bei wenigen Zahnstellungs- und Kieferanomalien kann erst nach Abschluss des Wachstums eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie angezeigt sein. Häufig jedoch ist eine kieferorthopädische Therapie erwachsener Patienten eine Zweitbehandlung oder eine im Kindesalter versäumte Behandlung.
Eine kieferorthopädische Therapie im Erwachsenenalter kann unmittelbar vor einer prothetischen Versorgung sinnvoll sein, bei Kiefergelenkbeschwerden oder Funktionsstörungen der Kau- und Gesichtsmuskulatur.
Auch bei erwachsenen Patienten können viele Zahnstellungsfehler mit guten Aussichten auf einen bleibenden Erfolg korrigiert werden.
Zu beachten ist dabei aber besonders der Zustand des Zahnhalteapparates und die altersbedingt eingeschränkte biologische Gewebereaktion. Auch schränkt das Fehlen des Wachstums und die bei manchen Patienten bereits reduzierte Zahnzahl die therapeutischen Möglichkeiten ein. Dies erfordert häufig die Zusammenarbeit mit weiteren Disziplinen der Zahnheilkunde (Prothetik, Parodontologie, Chirurgie u. a.).
Für den Einsatz festsitzender Apparaturen sind eine ausreichende Zahl bleibender Zähne und ein fortgeschrittenes Wurzelwachstum erforderlich. Bei der Verwendung herausnehmbarer Geräte (Platten, Funktionskieferorthopädische Geräte, aber auch Außenspange) können Probleme mit einer eingeschränkten Tragebereitschaft oder -möglichkeit auftreten.
Häufige Fehlstellungen:
Ein zurückliegender oder zu kleiner Unterkiefer, ein zu großer Oberkiefer, zu weit vorstehende obere Schneidezähne und/oder nach innen gekippte untere Schneidezähne führen zu einer Vergrößerung der horizontalen Frontzahnstufe. Durch den fehlenden Kontakt der oberen und unteren Schneidezähne ist die Abbeißfunktion eingeschränkt, Zähne und Zahnhalteapparat können überlastet werden, die Gefahr einer unfallbedingten Beschädigung der oberen Frontzähne ist deutlich vergrößert und der Lippenschluss ist erschwert. Das Aussehen ist beeinträchtigt. In extremen Fällen kann der Unterkiefer im Wachstum zurückbleiben.
Die Anomalie zeichnet sich durch einen vorstehenden, manchmal auch zu großen Unterkiefer aus. In einigen Fällen bleibt auch der Oberkiefer im Wachstum zurück. Beides führt dazu, dass kein normaler Überbiss besteht, sondern die unteren Frontzähne vor die oberen beißen. Frühe Anzeichen einer progenen Entwicklung im frühen Wechselgebiss können auch in einer Fehlverzahnung einzelner Schneidezähne bestehen, aus dem sich dann erst im Laufe des Wachstums eine Progenie entwickeln kann.
Bei einer Progenie oder einem frontalen Kreuzbiss sind Abbeiß- und Kaufunktion eingeschränkt. Die Frontzähne werden ungünstig belastet und ihr Halt im Knochen kann negativ beeinflusst werden. Häufig fällt als Zeichen des zu großen Unterkiefers das vorstehende Kinn auf, bei zu kleinem Oberkiefer fällt ein unterentwickeltes Mittelgesicht auf. Beides kann das Aussehen sehr negativ beeinflussen.
Treffen Front- oder Seitenzähne nicht aufeinander und besteht zwischen ihnen ein mehr oder weniger deutlicher Abstand, spricht man vom offenen Biss. Dieses tritt wesentlich häufiger im Front- als im Seitenzahnbereich auf. Ursachen sind häufig Verhaltensweisen, wie Daumenlutschen, längerer Nuckelgebrauch, Zungenfehlfunktionen, anomales Schlucken; es bestehen aber auch Zusammenhänge zwischen einem offenen Biss und einer Mundatmung. Auch bei einem ungünstigen, vertikal betonten Schädelwachstum kann ein ausgeprägter offener Biss im Front- und vorderen Seitenzahnbereich entstehen.
Das Auseinanderklaffen der Zähne schränkt die Abbeißfunktion deutlich ein. Zähne und Zahnhalteapparat können überlastet werden, die Aussprache kann durch die Einlagerung der Zunge behindert ("Sigmatismus", Lispeln) und der Lippenschluss kann erschwert sein.
Im regulär geformten Gebiss überlappen die oberen Schneidezähne die unteren in der Vertikalen um etwa zwei bis drei Millimeter. Bei stärkerem vertikalen Überbiss spricht man vom tiefen Biss. Dieser kann bei extremer Ausprägung dazu führen, dass die unteren Schneidezähne die Gaumenschleimhaut berühren beziehungsweise in diese hineinbeißen. Eine besondere Form des tiefen Bisses, bei dem die oberen Schneidezähne sehr steil stehen und die unteren Frontzähne total verdecken, wird "Deckbiss" genannt.
Bei sehr tiefem Biss, insbesondere beim Deckbiss, ist die Kau- und Abbeißfunktion eingeschränkt. Möglich sind auch Beschwerden im Bereich der Kiefergelenke. Ein Einbiss der unteren Schneidezähne in die Gaumenschleimhaut kann zu ihrer Verletzungen und zu entzündlichen Veränderungen im Zahnhalteapparat (Zahnfleisch und Kieferknochen) führen.
Schmale Kiefer beziehungsweise Zahnbögen führen häufig zu Platzproblemen, die sich in einer gedrängten Zahnstellung oder in einem Raummangel für noch nicht durchgebrochene Zähne zeigen. Die Folgen davon können sein, dass die Zähne, die keinen Platz haben, verspätet durchbrechen.
Bei einem Engstand der Zähne ist die Reinigungsmöglichkeit des Gebisses erschwert und kann so zur kariösen Zerstörung der Zähne sowie zu entzündlichen Veränderungen des Zahnfleischs führen. Neben einer eingeschränkten Nutzung für die Gebissfunktionen des Kauens und Abbeißens kann ein ausgeprägter Engstand auch das Aussehen beeinträchtigen.
Ein Raummangel im Seitenzahnbereich führt entweder zu einer gedrängten Zahnstellung, zu einem Durchbruch von Zähnen außerhalb des Zahnbogens, z. B. zu einem Eckzahnaußenstand oder zu einem Zurückhalten der Zähne im Kiefer.
Die Reinigungsmöglichkeit des Gebisses ist erschwert; nicht entfernte Beläge können zur kariösen Zerstörung der Zähne sowie zu entzündlichen Veränderungen des Zahnfleischs führen. Neben einer eingeschränkten Nutzung für die Gebissfunktionen des Kauens und Abbeißens kann ein ausgeprägter Engstand oder ein Außenstand von Zähnen auch das Aussehen beeinträchtigen. Im Kieferknochen zurückgehaltene Zähne sind nicht nur für die Kaufunktion nicht nutzbar, sondern von den Zahnkeimen können auch ungünstige Auswirkungen auf benachbarte Strukturen ausgehen.
Eine Fehlverzahnung ist auch im Bereich der Seitenzähne möglich. Die oberen Seitenzähne beißen dann etwas weiter innen (zungenwärts) als es der normalen Stellung entspricht, wobei der obere Zahnbogen etwas breiter ist als der untere.
Fehlstellungen sind auch in der anderen Richtung möglich: Die Kauflächen der oberen Seitenzähne haben dann keinen Kontakt mit ihren Gegenzähnen und beißen an diesen vorbei. Bei einseitigem Vorkommen dieser Fehlverzahnungen kann der Unterkiefer nach einer Seite hin verschoben sein oder asymmetrisch wachsen.
Diese Störungen können die Kaufunktion beeinträchtigen und Beschwerden in den Kiefergelenken zur Folge haben.
Ursachen für Nichtanlagen können Rückbildungserscheinungen im Gebiss des Kulturmenschen, Entwicklungsstörungen oder Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und genetische Faktoren sein. Möglich sind auch Infektionen, Verletzungen oder Bestrahlungen.
Fallen die Milchzähne aus, entsteht bei Nichtanlage der bleibenden Zähne eine Lücke, die sich in der Regel nicht von allein schließt und Zahnkippungen der Nachbarzähne zur Folge haben kann. In diesem Fall ist entweder ein kieferorthopädischer Lückenschluss durch Aufrücken aller lückenbegrenzenden Seitenzähne oder ein prothetischer Lückenschluss, z. B. durch ein Implantat, empfehlenswert.
Brechen Zähne nicht durch und bleiben im Kiefer liegen, spricht man von Retention oder Verlagerung. Betroffen sind, neben den Weisheitszähnen, in den meisten Fällen die oberen Eckzähne sowie die oberen und unteren zwei kleinen Backenzähne. Ursache für eine Retention beziehungsweise eine Verlagerung ist oft Raummangel oder eine abwegige Lage des Zahnkeims.
Im Kieferknochen zurückgehaltene Zähne sind für die Kaufunktion nicht nutzbar. Auch können von ihnen ungünstige Auswirkungen auf benachbarte Strukturen ausgehen.
Die Einordnung verlagerter Zähne erfordert häufig eine chirurgische Freilegung des Zahnkeimes mit anschließender kieferorthopädischer Bewegung des Zahnes in den Zahnbogen.
Bei fehlenden oder zu kleinen Zähnen beziehungsweise bei zu breiten Kiefern können insbesondere im Frontbereich Lücken entstehen, die die Ästhetik ungünstig beeinflussen. Typisch ist die Lücke zwischen den mittleren Schneidezähnen im Oberkiefer (Diastema mediale) genannt wird.
Bei ausgeprägten Lücken kann ein prothetischer Ersatz fehlender Zähne mitunter erst nach kieferorthopädischer Behandlung mit Stellungskorrektur der Nachbarzähne erfolgen. Ist ein tief ansetzendes Lippenbändchen mitverantwortlich, kann eine chirurgisches Versetzen des Bändchens notwendig sein.
Nach chirurgischem Verschluss der Spalte wirkt sich vor allem der Narbenzug häufig negativ aus. Der Oberkiefer kann im Wachstum zurückbleiben, was zu einem progenen Biss, zu einem Raummangel für Zähne, zum Engstand oder Durchbruchstörungen, zu einer fehlerhaften Verzahnung und anderen Funktionsstörungen führen kann. Auch die Sprache kann beeinträchtigt sein.
Quelle und mehr Infos
Kiefer-Orthopädie ist ein Bereich der Zahnmedizin.
Zahnärzte müssen dafür eine besondere Ausbildung machen.
Wenn Zahnärzte diese Ausbildung haben, nennt man sie auch Kiefer-Orthopäde.
Das macht der Kiefer-Orthopäde
Kiefer-Orthopäden kümmern sich darum, wenn Zähne oder der Kiefer nicht in der richtigen Stellung stehen.
Das heißt der Kiefer oder die Zähne stehen schief.
Zähne können sich auch drehen oder an der falschen Stelle wachsen.
Das sind dann sogenannte Kiefer-Fehlstellungen oder Zahn-Fehlstellungen.
Fehlstellungen sind nicht schön und müssen in vielen Fällen korrigiert werden.
Das macht dann der Kiefer-Orthopäde.
Denn manchmal bekommt man von den schiefen Zähnen oder dem schiefen Kiefer Probleme, zum Beispiel beim Essen.
Die Zahnspange ist eine sehr bekannte Art, um schiefe Zähne zu korrigieren.
Wird eine Fehlstellung behandelt, sinkt auch das Risiko für andere Krankheiten an den Zähnen und im Mund.
Das kann jeder machen
Damit eine Fehlstellung früh erkannt wird, sollte man zwei Mal im Jahr zum Zahnarzt gehen.
Der erklärt dem Patienten das Problem. Außerdem kann er einen Kiefer-Orthopäden empfehlen.
Einen Zahnarzt oder einen Kiefer-Orthopäden findet man hier über die Praxis-Suche.