Bestehende TI-Komponenten
Ein Großteil der technischen Komponenten der TI (z. B. Konnektor, Kartenterminals, PVS) kann in der Regel weiterverwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Verträge rechtzeitig auf Sie umgeschrieben werden.
Neue Abrechnungsnummer – PVS aktualisieren
Wenn Sie von der zuständigen KZV eine neue Abrechnungsnummer erhalten haben, muss diese in das bestehende Praxisverwaltungssystem (PVS) integriert werden. Achten Sie auch darauf, dass die Abrechnung im ZOD-Portal künftig unter der neuen Nummer erfolgt.
Neue SMC-B Karte – bei Praxisnamensänderung zwingend
Sollten Sie außerdem eine Namensänderung Ihrer Zahnarztpraxis vornehmen, ist es erforderlich, eine neue SMC-B Karte zu bestellen. Diese SMC-B Karte muss bei der zuständigen KZV per Telefon oder E-Mail beantragt werden, sofern nicht bereits ein Zugang zum ZOD-Portal der KZVWL besteht. Achten Sie darauf, diese Schritte zeitnah zu erledigen, um Ihre Praxis weiterhin rechtssicher und digital vernetzt betreiben zu können.
Da sich Ihre Zahnarztpraxis gegenüber der Telematikinfrastruktur als Zahnarztpraxis identifizieren muss, ist es wichtig, die bisherige Telematik-ID vom Vorbesitzer zu übernehmen und auf Ihre neue SMC-B Karte übertragen zu lassen. Andernfalls gehen alle bisherigen Praxisdaten- wie z.B. elektronische Arztbriefe, Röntgenbilder oder Befunde- verloren bzw. sind nicht mehr abrufbar.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn Sie die Praxis offiziell ab dem 1.5. übernehmen und dafür eine neue Telematik-ID beantragen, aber am 25.4. noch ein Arztbrief oder Röntgenbild über die bisherige Telematik-ID empfangen wurde, können Sie diese Daten ab dem 1.5. nicht mehr einsehen. Sie sind dann technisch nicht mehr mit Ihrer neuen ID verknüpft.
Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mit dem Vorbesitzer die Übergabe der bisherigen Telematik-ID zu klären, um den Zugriff auf bestehende Patientendaten weiterhin sicherzustellen.
KIM-Adresse aktualisieren
Die KIM-Adresse muss im Verzeichnisdienst aktualisiert werden – sonst können andere Praxen oder Kassen nicht mit Ihnen kommunizieren. Die Umstellung erfolgt durch den KIM-Fachdienst, das PVS oder den Dienstleister vor Ort.
eHBA neu beantragen
Der elektronische Heilberufsausweis ist personengebunden und wird nicht vom Vorbesitzer übernommen. Beantragen Sie ihn rechtzeitig bei einem zertifizierten Anbieter.
Beantragung über zurzeit zugelassene Anbieter: D-Trust, medisign, SHC+Care, T-Systems
ZOD-Portal Zugang einrichten
Nach Beantragung und Einrichtung Ihrer SMC-B Karte erhalten Sie Zugang zum ZOD-Portal. Dort verwalten Sie künftig Ihre Abrechnung, TI-Komponenten und Refinanzierungsanträge.
TI-Pauschale beantragen
Nach erfolgreicher Einrichtung der TI können Sie im ZOD-Portal Ihre monatliche TI-Pauschale beantragen – über den Reiter „Refinanzierung“.
Unterstützung durch ZIS GmbH
In Westfalen-Lippe stehen Ihnen die KZVWL als auch die ZIS GmbH – eine 100 % Tochter der KZVWL - den Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe bei Fragen rund um Telematik und IT gerne beratend zur Seite. So berät die ZIS GmbH Sie gerne zum Beispiel bei der Umstellung auf einen konnektorlosen Zugang zur TI, dem TI-Gateway.