Abrechnung

HVM-Rechner für Mitgliedspraxen

Als Hilfestellung zum geänderten PAR-Honorarverteilungsmaßstab, bietet die KZVWL ab sofort allen Mitgliedspraxen einen Honorar-Rechner für PAR-Behandlungen an. Der Rechner steht allen Praxen im ZOD-Portal unter dem Menüpunkt "Aktuelle Infos – HVM-Berechnung – Parodontose" zur Verfügung.

Im HVM-Rechner wird immer die HVM-Vergütung bzw. -Kürzung des kompletten Jahres berechnet. Dadurch ist ggf. ersichtlich, wann sich eine Kürzung ergeben würde bzw. in welcher Höhe Abrechnungen ungekürzt möglich sind. Für die Monate, die noch nicht abgeschlossen sind und für die auch noch keine Abrechnung eingereicht wurde, können Werte in der Behandlerzahl und dem Abrechnungsergebnis für eine Musterberechnung eingetragen werden. So würde dann ebenfalls das ganze Jahr mit diesen Werten durchgerechnet.

Unsere HVM-Expertin Britta von der Brüggen berät auf dem Zahnärztetag persönlich zu Ihren Fragen zur PAR-Honorarverteilung und zum HVM-Rechner. Die Beratungen findet am Stand der KZVWL statt. Freitag, 9-17 Uhr, und Samstag von 9-15 Uhr.

Wie der HVM-Rechner funktioniert, zeigt dieses Video anhand einer Musterpraxis:

Infos zum Honorarverteilungsmaßstab

  1. www.zahnaerzte-wl.de/pages/honorarverteilung

Telematik und Digitalisierung

Cybersicherheit

Cyberangriffe sind inzwischen Realität. Jede Sekunde laufen mehrere digitale Angriffe in Deutschland – auf private Haushalte sowie Unternehmen in jeder Größe. Und zwar von einfachen Phishing-Angriffen bis hin zum Hack, der den gesamten Betrieb lahmlegt. Laut BSI-Lagebericht stellen Angriffe mit Schadsoftware sogar die größte Bedrohung dar. Die Folgen solcher Cyberangriffe reichen von finanziellen Verlusten und Reputationsschäden bis hin zum Ausfall von Diensten oder der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten. Teilweise kann es Monate dauern, bis alle Systeme nach einem Befall mit Schadsoftware wiederhergestellt sind.

Die KZVWL organisierte für ihre Mitglieder daher einen Thementag rund um Cybersicherheit in der Zahnarztpraxis. Die einzelnen Vorträge werden aufgezeichnet und stehen allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung.

Folgende Vorträge können Sie sich kostenfrei anschauen (Login erforderlich):

  • Amrei Lebbin (Polizeipräsidium Münster NRW) - Erfahrungsberichte und Informationen aus der kriminalpolizeilichen Prävention
  • Martin Tschirsich und Dr.-Ing. Christoph Saatjohann (CCC) – Cybersicherheit in der (Zahn)Medizin
  • Mike Pielock (KZVWL) – IT-Sicherheitsrichtlinie
  • Oliver Lehmeyer (CyberRiskAgency) – Notfallmanagement und Restrisikoabsicherung durch Cyberversicherungen

Zu den Videos Cybersicherheit

  1. Thementag Digitalisierung 2024: Cybersicherheit

Um die Mitglieder der KZVWL bei digitalen Neuerungen und dem Ausbau der Telematikinfrastruktur zu unterstützen, bietet die KZVWL mit der ZIS-GmbH als Tochtergesellschaft weiter einen verlässlichen Partner. Die ZIS GmbH ist ebenfalls auf dem Zahnärztetag vertreten. Erfahren Sie mehr über:

  • Telematikinfrastruktur
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Komfortsignatur
  • qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • das elektronische Rezept (E-Rezept)
  • Kartenterminals (Ingenico, Cherry u. mobil)
  • Anspruch und Refinanzierung

Der Beratungsstand der ZIS GmbH ist am Freitag und am Samstag innerhalb der Tagungszeiten auf dem Zahnärztetag besetzt.

Versorgung und Selbstständigkeit

Die digitale Praxisbörse

Unser Ziel ist es, Sie durch unsere Praxisbörse mit der Praxisabgabe oder -übernahme zu unterstützen. Dazu stellt die KZVWL eine digitale Praxisbörse zur Verfügung. In wenigen Minuten erstellen Nutzerinnen und Nutzer ein Praxisangebot, um eine Praxis potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern vorzustellen. Ein Gesuch zeigt Praxisabgeberinnen und Praxisabgebern, was andere Nutzerinnen und Nutzer suchen. Auch ein Gesuch ist in wenigen Minuten erstellt.

Die Vorteile:

  • Diskret – Ihre Daten bleiben anonym und die Details Ihrer Inserate sind ohne Zugang nicht sichtbar.
  • Kostenlos – Sie zahlen weder Anmeldegebühren, noch Vermittlungsgebühren.
  • Unabhängig – Wir verfolgen keine wirtschaftlich-motivierten Interessen. Wir als Körperschaft sind ausschließlich an einer Weitergabe Ihrer Praxis zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung interessiert.
  • Lokal – Unser einziger Fokus liegt auf Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe.

Hier finden Sie die Praxisbörse

  1. www.praxisbörse.de

Flächendeckende Versorgung

Auch in Zukunft sollen sich Patientinnen und Patienten auf die vertragszahnärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe flächendeckend verlassen können. Daher arbeitet die KZVWL kontinuierlich an der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Viele Berufsstarterinnen und -starter entscheiden sich zunächst für eine Anstellung in einer Zahnarztpraxis, statt direkt für die Selbstständigkeit. Hinzu kommt noch, dass Work-Life-Balance immer wichtiger wird und damit auch flexible Arbeitszeitmodelle für Familien. Und die, so ein weit verbreitetes Vorurteil, findet man eben nur im Angestelltendasein. Diesen Vorurteilen und dem Mangel an Information arbeitet die KZVWL mit verschiedenen Maßnahmen entgegen.

Zum Beipsiel mit der AG Zahnärztinnen in der Versorgung. Die AG wurde gegründet, damit die KZVWL junge Zahnärztinnen auf dem Weg in und durch den Beruf der Zahnärztin optimal unterstützen kann. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder mit den besonderen Anforderungen an Frauen in der zahnärztlichen Berufsausübung. Dieses Jahr organisiert die AG unter anderem den Zahnärztinnentag in Westfalen-Lippe und diverse Workshops.

Die AG Zahnärztinnen: Dr. Sabine Jaschinski, Dr. Silke Henne, Dr. Friederike Belok, Dr. Danielle van Rijt-Nelskamp, Friederike Reining, Dr. Sabine Wagner, Dr. Vanessa Sternemann

Wer mit dem Gedanken einer zahnärztlichen Niederlassung spielt, dem bietet die KZVWL eine direkte persönliche Begleitung an: mit dem Patenschaftsprogramm. Dieses wurde 2021 deutlich ausgeweitet. So gibt es nun insgesamt drei Phasen der möglichen Unterstützung:

  • Praxisorientiert: Information rund um die Freiberuflichkeit
  • Praxisstart: Begleitung unmittelbar nach der Niederlassung mit eigener Praxis
  • Praxisplus: Bis zu zwei weitere Jahre Beratung und Begleitung nach Bedarf

Dieses Angebot seitens der KZVWL ist kostenlos. Und erfolgreich! In 2021 waren 195 „Patenkinder“ in den Patenschaften angemeldet und haben das Angebot genutzt.

#praxisorientiert: Interessierte, die sich zunächst eigenständig über den Weg in die eigene Zahnarztpraxis informieren möchten, finden alle notwendigen Informationen im Web: www.praxisorientiert.de gibt einen Überblick der wichtigsten Themen, Gründerinnen und Gründer berichten von Ihren eigenen Erfahrungen und ein Newsletter runden das Angebot ab.

Folgendes Video erklärt das Projekt Patenschaften genauer:



Menschen mit Beeinträchtigungen weisen einen gesteigerten Behandlungsbedarf im Bereich der Mund- und Zahnhygiene auf. Diese Patienten haben nicht (mehr) die Fähigkeiten, selbständig die Zähne zu putzen oder in die Zahnarztpraxis gehen zu können. Daraus resultiert oftmals eine Versorgungslücke für diese Patienten. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der damit einhergehenden steigenden Zahl von pflegebedürftigen Patienten ist es von großer Bedeutung, bestehende Versorgungslücken zu schließen. Dies betrifft in großem Teil die zahnmedizinische Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber mit unterschiedlichen Gesetzgebungen reagiert - seit dem 1. April 2014 ist es möglich, Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten bzw. Zahnärztinnen und stationären Pflegeeinrichtungen zu schließen.

Nach Abschluss eines solchen Vertrages kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin für die Besuche in der Einrichtung höhere Vergütungsansprüche geltend machen als bisher (Bema-Nr. 154/155, 172 a+b). Während einige Bestandteile des Vertrages obligatorisch sind, gibt es fakultative Passagen, die die Partner individuell verhandeln können.

Ansprechpartnerin der Servicestelle ist in der KZVWL Katharina Hölscher (0251 507-370)

Unter "Infos zu Versorgung und Selbstständigkeit" erhalten Sie weitere Informationen zu den Kooperationsverträgen. 

Über die KZVWL:

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe vertritt die 5.700 Vertragszahnärzte in Westfalen-Lippe und ist per Gesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist als Selbstverwaltung für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung verantwortlich und Teil der Interessenvertretung der Vertragszahnärzte in NRW im Sinne des § 75 SGB V.

Wichtige Strukturen sind neben dem zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand die 50 Mitglieder umfassende Vertreterversammlung mit ihrem Vorsitzenden und der Haupt-, Finanz und Satzungsausschuss. Über Umlagen und Beiträge der Vertragszahnärzteschaft wird die Verwaltung komplett eigenfinanziert.