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WICHTIGER HINWEIS: Am 1. Januar 2024 treten umfassende Änderungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft. Durch das MoPeG, das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“, werden insbesondere, aber nicht nur, die Normen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geändert. Die Änderungen können sich auch auf BAGen auswirken. Wir empfehlen daher bestehende Gesellschaftsverträge anwaltlich auf Anpassungsbedarf oder sinnvolle Änderungen überprüfen zu lassen.
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